| Offener Brief der Felina e.V. | |||||||
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Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft Referat Tierschutz Frau Ministerin Renate Künast Postfach 140270 53107 Bonn Sehr geehrte Frau Künast ! Nach langer, intensiver Überlegungs- und Beratungszeit möchten wir, die Felina e.V., uns nunmehr auch schriftlich zu dem , von Ihrem Hause initiierten Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes äußern. Die Felina e.V. - Hintergründe Die Felina e.V. ist als Rechtsnachfolger der Fachrichtung Rassekatzenzüchter und Liebhaber des VKSK in der ehemaligen DDR ein Verein für Katzenzüchter und Liebhaber, der auf eine lange Geschichte, deren Anfänge bereits nach dem 2.Weltkrieg lagen, und eine ebenso lange korrekte Führung von Zuchtbüchern zurückblicken kann. Heute ist die Felina mit etwa 700 Mitgliedern der größte unabhängige Verein in den neuen Bundesländern und damit auch einer der größten Vereine in der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind ein anerkannter gemeinnütziger Verein mit dem Zweck der Förderung der Tierzucht, insbesondere der nicht gewerblichen Zucht von Katzen und der Förderung und Verbesserung der Zucht bestehender und neuer Rassen. Seit Anbeginn verfolgt die Felina mit ihren Zuchtrichtlinien das Ziel, die Zucht und Haltung gesunder, vitaler Katzen zu fördern und die Forderung nach Einhaltung § 11b des Tierschutzgesetzes ist seit Jahren Bestandteil unserer Zuchtordnung. Züchter und Halter von Katzen, die sich in der Felina e.V. organisieren, unterwerfen sich der bestehenden Zuchtordnung und damit auch dem obersten Gebot, die Gesundheit der Katze über alles zu stellen. Verstöße gegen die Zuchtordnung, die wir erfreulicher Weise nicht oft feststellen müssen, werden entsprechend geahndet. Innerhalb der Felina e.V. werden viele verschiedene Rassen gezüchtet soweit für diese Rassen international gültige Standards existieren. Unsere Katzen und ihr Umfeld Die in unserem Verein gezüchteten Katzen erwartet ein Leben in einem durchaus überschaubaren Umfeld, genannt Wohnung. Hier gibt es keine tägliche, mühsame Jagd nach Freßbarem, die 100 % ig scharfe Sinne erfordert, sondern einen randvoll gefüllten Futternapf. Es gibt keine, des Nachts lauernden Gefahren , es gibt keine existentiellen Rollen- und Machtkämpfe mit Artgenossen und es gibt Dank moderner Heizung keine bitterkalten Nächte zu überstehen. Die Katze steht in der Regel im Mittelpunkt des Interesses ihres Menschen und wird in jeder Hinsicht voll versorgt. Geringere Ausprägung oder Fehlen mancher Fähigkeiten wie 100 %ige Nachtsichtigkeit ,auch geringere Ausprägung oder abweichende Beschaffenheit mancher Organe wie zum Bsp. Schnurrhaare beeinträchtigen die Katze in ihrem heutigen, natürlichen Umfeld, der Wohnung eines Menschen, nicht. Niemand, der täglich mit Katzen im häuslichen Bereich zu tun hat, wird das Gegenteil behaupten, geschweige denn beweisen können. Es läßt sich jedoch der Eindruck nicht verleugnen, dass bei Erstellung dieses Gutachtens von falschen Voraussetzungen und ohne die vorherige intensive Einbeziehung der Menschen, die ihre gesamte freie Zeit den Katzen widmen, ausgegangen worden ist. Bitte bedenken Sie auch, dass klinische Bedingungen niemals die Umstände eines harmonischen Zuhause ersetzen bzw. simulieren können. Es ist sicher ein krasses Beispiel wenn wir sagen, eine von Geburt an taube Katze bewegt sich durchaus sicher in ihrem gewohnten Umfeld und kann sorgenfrei leben wohingegen eine zu Forschungszwecken künstlich ertaubte Katze natürlich völlig unsicher in ihrem Verhalten sein muß. Wir möchten an dieser Stelle trotzdem nicht versäumen klarzustellen, dass nach unserer Ansicht eine taube Katze eine behinderte Katze ist und es niemals die Absicht seriöser Züchter sein kann und sein wird, behinderte Tiere zu züchten. Deswegen hat die Felina e.V. strenge Richtlinien zur Zucht mit weißen Katzen und daraus resultierend in den letzten Jahren keine Probleme mit tauben Jungtieren. Rassekatzenzucht, Gesundheit und Vitalität Die Zucht von Katzen unterliegt nicht nur den Zuchtrichtlinien der jeweiligen Vereine sondern auch den, für die jeweilige Rasse gültigen, international anerkannten Rassestandards. Erfolgreich züchten kann in der Felina e.V. nur der, dessen Katze gesund ist und damit den Forderungen des Standards entspricht. Je näher eine Katze diesem Standard kommt, desto erfolgreicher wird sie auf Ausstellungen abschneiden und desto gefragter werden Jungtiere aus dieser Zucht sein. Die Standards fordern , genau wie die Zuchtrichtlinien, ein hohes Maß an Gesundheit und Vitalität gepaart mit Wesensfestigkeit, von den auf Ausstellungen vorgestellten Katzen. Es liegt daher eine große Verantwortung bei den auf die Ausstellungen einzuladenen internationalen Bewertungsrichtern. Halten sie sich streng an die Maßgabe des Standards , wird keine, in irgendeiner Weise nicht gesunde Katze jemals zur Weiterzucht gelangen und hier regelt sich auch ganz klar die Nachfrage nach bestimmten Rassen, Typen und Farben. Es ist ein erklärtes Ziel der Felina e.V. die Ausbildung von qualifizierten Richtern, die nicht als Titelmaschine sondern als Wächter über Gesundheit und Einhaltung der Standards fungieren, zu fördern. Dazu existiert eine an internationalen Richtlinien orientierte Richterordnung in der Felina e.V.. Es wäre eine Überlegung, die Richterausbildung an bisher leider nicht existente, einheitliche strenge Regeln zu binden. Problematisch würde dabei jedoch wieder der Umgang mit Richtern aus dem Ausland. Hier wären einheitliche internationale Richtlinien ein absolutes Muß. Dem würde die Felina e.V. ausdrücklich zustimmen. Leider gibt es in Deutschland noch heute Vereine, unter anderem auch dem Dachverband FIFE angeschlossene Vereine, die von ihren Mitgliedern bislang keinerlei Nachweis über die Zuchttauglichkeit ihrer zur Zucht eingesetzten Katzen verlangen. Hier ist freilich der Zucht mit Katzen, die unter Umständen genetisch mit Defekten belastet sind, Tür und Tor geöffnet. Dem Wunsch, diese Problematik zukünftig für alle Züchter aller Vereine einheitlich zu regeln, stimmen wir ausdrücklich zu. Es muß bei der Herangehensweise an diese gesamte Problematik eines generell vorausgesetzt werden: Es geht uns nicht darum, Katzen zu quälen sondern darum, gesunde Katzen zu züchten, in ihrer Artenvielfalt zu erhalten und um uns zu haben. Auftretende Defekte zu vermeiden ist züchterisch möglich und wird mit den bestehenden Zuchtrichtlinien und Standards schon heute weitestgehend durchgesetzt. Falscher Weg Es ist gewiß der falsche Weg, die Katzenzucht in Deutschland zu kriminalisieren, und wie von einigen Vereinen vorgeschlagen, mit steten Kontrollen und hohen Strafen im Zaum zu halten. Dies würde zum Einen die gegenseitige Denunziation schon aus reinen Konkurrenz -gründen blühen lassen, andererseits jedoch eindeutig die Abwanderung in Vereine außerhalb Deutschlands oder noch schlimmer, das Abwandern in die Schwarzzucht zur Folge haben. Letztere beide Folgen müssen schon jetzt nach Publik werden des Gutachtens und der daraus folgenden kontroversen Diskussion vermehrt in allen Vereinen verzeichnet werden. Damit wird zumindest eines klar. Die 100 % ige Durchsetzung des Gutachtens in der heute vorliegenden Form würde neben dem Aussterben ganzer Rassen und Farbschläge den Verlust der Kontrolle über einen sehr großen Teil der heute in Deutschland organisiert agierenden Katzenzüchter bedeuten. Wir wollen uns nichts vormachen, eine tatsächliche 100% einheitliche und gerechte Kontrolle und Durchsetzung des Gutachtens durch staatliche Organe ist nicht möglich, auch wenn es Vertreter von Vereinen gibt, die glauben der Steuerzahler möchte dafür zahlen, dass kontrolliert wird, ob eine Katze mit gekräuselten Schnurrhaaren glücklich ist oder nicht. Es ist auch einfach unverständlich, dass weiße Katzen in unseren Wohnzimmern als Qualzucht bezeichnet und praktisch ausgerottet werden sollen, während gleichzeitig internationale Zuchtprogramme in den großen Zoo`s der Welt zur Zucht und Erhaltung von weißen Tigern laufen und regelmäßig voller Stolz über die Medien die Erfolge dieser Zuchten verbreitet werden. Nein, es sollte vielmehr unser gemeinsames Ziel sein dafür zu sorgen, dass Katzenzucht in Deutschland und auch in Europa mit dem obersten Ziel der Zucht von gesundem Nachwuchs betrieben wird und dies nicht, weil ein Gesetz es uns vorschreibt, sondern weil wir alle daran interessiert sind und Erfolg nur mit gesunden Katzen zu erzielen ist! Wir unterstellen, dass mindestens 95 % aller Katzenzüchter Deutschlands daran interessiert sind und die verbleibenden 5 % müssen wir bekehren, nicht in die Illegalität treiben. Tierschutzpolitik und wirtschaftliche Interessen Dazu gehört allerdings auch, dass Deutschland eine Tierschutzpolitik nicht nur in den Wohnzimmern von deutschen Haustierhaltern betreibt ! Es ist nicht einsehbar, dass Tiertransporte aus wirtschaftlichen Gründen noch immer unter barbarischen Verhältnissen durchgeführt werden. Es ist ebenso nicht einsehbar, dass Tausende von Rindern auf Verdacht getötet werden, weil für einen brauchbaren BSE - Test aus wirtschaftlichen Gründen offenbar das Interesse fehlt. Es ist auch nicht einsehbar, dass im Moment Tausende von Rindern und Schweinen getötet werden, weil die , gegen die MKS wirksame Impfung , aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht eingesetzt wird. Die Haltung von Nutztieren, immer und immer wieder in der Kritik , ist bis heute nicht annähernd tiergerecht obwohl sie es durchaus sein könnte, wenn nicht wirtschaftliche Interessen dem entgegenstehen würden. Die Haltung und der Umgang mit Tieren, die zu Forschungszwecken mißbraucht werden, wird auch durch dieses uns vorliegende Gutachten ausgeklammert, obwohl die heutige Forschung schon überwiegend in der Lage ist. auf Tierversuche zu verzichten, aber die wirtschaftlichen Interessen gehen vor. Diese Liste könnte endlos weitergeführt werden. Eines ist klar, die Halter und Züchter von Haustieren haben keine Lobby in diesem Staat. Niemand hat wirtschaftliche Interessen an diesem Hobby. Bitte begreifen Sie, dass insbesondere vor dem Hintergrund des derzeitigen Umgangs mit Tieren in Deutschland und Europa niemand, der seine Streicheltiger zu Hause hütet, auch nur ansatzweise Verständnis für den Rundumschlag aus Ihrem Ministerium hat - haben kann. Wir befürchten tatsächlich als einzige große Folge ein großes Sterben der organisierten ,kontrollierten Zucht und ein weiteres Aufblühen der durch Sie zu keiner Zeit kontrollierten und zu keiner Zeit kontrollierbaren Schwarzzucht in Deutschland. Dies zu verhindern, liegt in Ihrer Hand ! Felina e. V. ist bereit dabei mitzuhelfen, eine vernünftige, sinnvolle Lösung zu finden. Europa ? Einheitliche europäische Gesetz und Regelgebung scheint noch immer nicht angestrebt. Mit der europäischen Einigkeit beeilen sich alle Minister für Landwirtschaft ihre Politik für Schlachtvieh immer wieder eng aufeinander abzustimmen. Für Haustiere ist das jedoch offenbar zuviel verlangt. Jedes Land macht auf diesem Gebiet was es will und schert sich kein Haar darum, was die Nachbarländer machen. Deutschland sucht die Lösung in der Durchsetzung dieses Gutachtens, welches uns nicht viel Positives, dafür aber viel Negatives bringen kann. Frankreich zum Beispiel, schon immer zentralistisch regiert, hat mit einem Strich die gesamte französische Katzenwelt unter die Verwaltung des LOOF gebracht, unmittelbar unter das Ministerium für Landwirtschaft und bis in die kleinsten Einzelheiten kontrolliert, ohne jedoch auf auch nur einer einzigen Katzenrasse Beschränkungen oder Zuchtverbote aufzuerlegen. Belgien hat sich ein kompliziertes System ausgedacht. Wer dort in 2 Jahren mehr als 6 Würfe bzw. 20 Jungtiere züchtet, ist kein Hobbyzüchter mehr sondern übt dies quasi beruflich aus und muß dementsprechend gewertet werden. Die überwiegende Zahl der Katzenzüchter züchtet jedoch nie mehr als höchstens einen Wurf pro Jahr und über die gesamte Lebensdauer eines Katzenzwingers gesehen, noch viel weniger. Die Niederlande bereiten derzeit neue Gesetze in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Katzenwelt und nehmen sich dafür offenbar auch Zeit. Unsere Schlußfolgerung daraus ist : Eine einheitliche europäische Gesetz und Regelgebung im Bereich der Katzenzucht wird nicht angestrebt. Und das obwohl die Hobbykatzenzucht schon längst in all seinen Aspekten ein internationales Geschehen ist. Schon alleine darum kann ein rein deutscher Alleingang in seiner letztendlichen Wirkung nur fehlschlagen. Wo liegen die Interessen ? Bevor wir nunmehr zu den einzelnen Punkten des Gutachtens Stellung nehmen, möchten wir nicht versäumen darauf hinzuweisen, dass in der Vergangenheit häufig vorschnelle Urteile von tierärztlicher Seite aus, zu teilweise massenhafter Kastration und leider auch zu häufiger vorschneller Euthanasie von ansonsten gesunden Katzen geführt haben. Angeblich sichere Tests und vorgeblich klare Krankheitsbilder, die sich im Nachhinein als unsicher und oft auch als schlichtweg falsch herausstellten, kosteten schon zu vielen Katzen das Leben. Impfungen, deren Wirksamkeit sich nach anfänglicher Euphorie als zweifelhaft bis krankheitsauslösend ( FIP) herausstellten, unzählige Tests und Untersuchungen, immer häufiger von der forschungsbezogenen Tierärzteschaft gefordert und immer häufiger von der praxisbezogenen Tierärzteschaft aus klinischer Erfahrung angezweifelt. Viele dieser Maßnahmen sind die reine Quälerei für unsere Katzen und bringen verhältnismäßig wenig bis gar nichts. Immer neue Untersuchungen, ,meist nur noch unter Narkose durchführbar und damit mit erheblichen Belastungen für das Tier verbunden, bringen kurzfristig Geld in die Kassen der großen Universitäten und dienen Generationen von zukünftigen Veterinären zur Erstellung ihrer Doktorarbeiten.( PKD ) Unterm Strich gräbt sich jedoch langfristig gesehen, auch diese Industrie das eigene Grab. Wir würden es begrüßen, wenn Ihr Ministerium zwecks Informationsaustausch regelmäßige Begegnungen von Wissenschaftlern und Züchtern/Zuchtverbänden initiieren und fördern würde . Stellungnahme zu den einzelnen Punkten des Gutachtens Pkt. 2.1.2.1. -Zuchtverbot für Manx und Cymric -Zuchterlaubnis für Japanese Bobtail und Kurilen Bobtail nach Vorlage eines entsprechenden tierärztlichen Attestes, welches die Gesundheit bescheinigt. Kennzeichnung aller zur Zucht eingesetzten Tiere durch Mikrochip. Vermerken der Chipnummer im Stammbaum. Pkt. 2.1.2.1.2. -Zuchterlaubnis für durch das W-Gen bestimmte Katzen ( Weiße Katzen ) nach Vorliegen einer Bestätigung der uneingeschränkten Hörfähigkeit durch Vorlage eines tierärztlichen Hörtestes. Kennzeichnung der zur Zucht eingesetzten Tiere durch Mikrochip. Vermerken der Chipnummer im Stammbaum. -Zuchterlaubnis für durch das S-Gen bestimmte Katzen ohne Einschränkung. -Einzige Ausnahme : Bicolors, die gleichzeitig odd-eyed sind. In diesem Fall Zuchterlaubnis nur nach Vorliegen einer Bestätigung der uneingeschränkten Hörfähigkeit durch Vorlage eines tierärztlichen Hörtestes. Kennzeichnung der zur Zucht eingesetzten Tiere durch Mikrochip. Vermerken der Chipnummer im Stammbaum. -Zuchterlaubnis für alle Point Katzen ohne Einschränkung. -Tiere , die von Strabismus und/oder Nystagmus betroffen sind, erhalten keine zuchtzulassende Bewertung auf Ausstellungen, welche Grundvoraussetzung zum Zuchteinsatz ist. Pkt. 2.1.2.1.3. -Zuchtverbot für Pudelkatze, da diese aus unserer Sicht nicht auf einer natürlichen Mutation beruht sondern ein reines, auf kommerzielle Zwecke ausgerichtetes Zuchtprodukt ist. -Zuchterlaubnis für Scottisch Fold und Highland Fold unter folgenden Beschränkungen. Verpaarung nur mit normalohrigen Zuchtpartnern. Pkt. 2.1.2.1.4. -Zuchterlaubnis für Katzen mit gekräuselten Haaren. -Tiere, die zu partieller Haarlosigkeit neigen bzw. bei denen die Tasthaare fehlen, erhalten keine zuchtzulassende Bewertung auf Ausstellungen, welche Grundvoraussetzung zum Zuchteinsatz ist. -Zuchterlaubnis für Sphinx - Katzen Tiere , die Hautverdickungen aufweisen, erhalten keine zuchtzulassende Bewertung auf Ausstellungen, welche Grundvoraussetzung zum Zuchteinsatz ist. Pkt. 2.1.2.1.5.Chondrodysplasie -Munchkin : Zuchtverbot -Zuchtverbot für Katzen aller Rassen, die Merkmalsträger sind. Pkt. 2.1.2.1.6. Polydaktylie -Zuchtverbot für Katzen aller Rassen, die Merkmalsträger sind. Pkt. 2.1.2.1.7. Weitere monogen vererbte Einzeldefekte und Erkrankungen. -Zuchtverbot für Katzen aller Rassen, die erkennbar Merkmalsträger sind. -Zucht verbot für Katzen, die durch tierärztliches Attest nachweislich an PKD leiden. Einschränkung der Zucht auf PKD freie Katzen, sobald ein eindeutig aussagefähiger Test vorliegt. Dann Zuchterlaubnis für Katzen, nach Vorlage eines tierärztlichen Attestes, welches die PKD Freiheit bescheinigt. Kennzeichnung der zur Zucht eingesetzten Tiere durch Mikrochip. Vermerken der Chipnummer im Stammbaum. (Da es einen sicheren Test bisher nicht gibt, keine Vorschrift zur Zuchtzulassung.) Pkt. 2.1.2.2.1. Brachyzephalie Bei extremer Ausprägung mit deutlich erkennbarer Problematik vor allem in Bezug auf die Atmung erhalten die betroffenen Tiere keine zuchtzulassende Bewertung auf Ausstellungen, welche Grundvoraussetzung zum Zuchteinsatz ist. Pkt. 2.1.2.2.2. Entropium -Zuchtverbot für Katzen aller Rassen, die Merkmalsträger sind. Pkt. 2.1.2.2.3. Weitere oligo oder polygen vererbte Einzeldefekte und Erkrankungen Selektive Maßnahmen sowie Zuchtverbot für Katzen aller Rassen, die Merkmalsträger sind. Präsident Vizepräsident Schatzmeister Uwe Schwarz Jana Lahl Klaus Barensfeld |
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